AGB
Allgemeine Geschäfts Bedingungen der
max-5 Markt-conneXion live
Walter Voigt, nachfolgend "MAX" genannt:
1. Geltung dieser Geschäftsbedingungen
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
b) Die einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Institutionen, Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
c) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vereinbarungen und Verträge mit dem Vertragspartner.
2. Antragstellung und Antragannahme
a) Mit der schriftlichen Antragstellung durch den Vertragspartner kommt der Vertrag zwischen MAX und dem Vertragspartner zustande. Dabei ist es unerheblich, ob der Antrag persönlich, in ausgedruckter Form, per Internet, Email, Fax oder Post bei MAX eingegangen ist. Nur von den üblichen Antragsvordrucken oder der Gebührenordnung abweichende Regelungen müssen zuvor von MAX schriftlich bestätigt werden.
b) Der Vertragspartner versichert, seinen Antrag bei MAX als Unternehmen, als selbständige® Unternehmer(in) oder Freiberufler im Haupt- oder im Nebenerwerb gestellt zu haben. Er versichert, sofern noch keine behördliche Anmeldung erfolgt ist, diese umgehend nachzuholen.
3. Regelung für die Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit
a) Der Vertragspartner erhält von MAX die Geschäftsidee zu einer Marktnische/-besonderheit. Diese ist in der Regel mit einer bestimmten, von MAX vorgeschlagenen Vorgehensweise auf dem Markt verbunden. Dafür erhält MAX ein zuvor festgelegtes Honorar von dem Vertragspartner. In bestimmten Fällen erhält MAX zusätzlich zu dem Honorar des Vertragspartners für die gleiche Arbeit oder Leistung auch noch ein Honorar von einem externen Partner oder Hersteller. Der Vertragspartner hat die für ihn gedachte Idee zu einer Marktnische/-besonderheit im Vorfeld kennen gelernt und er hatte die Möglichkeit, sich damit intensiv auseinanderzusetzen.
b) Gerade im ersten Monat fallen für MAX zusätzliche Aufwendungen an. An den Aufwendungen des ersten Monats beteiligt sich der Vertragspartner mit der in dem Antragsformular aufgeführten einmaligen Pauschale.
c) Der Vertragspartner wird von MAX bezüglich der Einführung und der Umsetzung der Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit gecoacht. Dies erfolgt gemäß dem „Coaching-Paket Premium“ und seinen Bedingungen unter Punkt 4, Absatz b) und d) in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. MAX erhält dafür kein über Punkt 3, Absatz a) hinausgehendes Honorar.
d) Für keine Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit gibt es eine Exklusivität oder einen Gebietsschutz. Der Vertragspartner kann sich darauf verlassen, dass er zumindest immer deutschlandweit tätig werden kann. MAX bemüht sich darum, dass der Vertragspartner durch vielfältige Weitergabe einer Geschäftsidee einen Wettbewerb auf dem Markt verspürt.
e) MAX hat für den Markt Geschäftsideen entwickelt oder erworben oder nachgebildet, deren Umsetzung es für besonders interessant oder lukrativ hält. Wo immer explizit von einer Marktnische gesprochen wird, kann damit auch eine Marktbesonderheit gemeint sein. Die Einschätzung einer Geschäftsidee als Marktnische oder Marktbesonderheit basiert auf persönlichen Einschätzungen von MAX und muss daher nicht mit einer „allgemein üblichen“ Einschätzung oder der Auffassung anderer Marktteilnehmer oder Spezialisten übereinstimmen.
f) Für keine Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit gibt es die „konkrete Formel“ für den Erfolg. Natürlich sind der feste Wille, Aufopferungsvermögen und harte Arbeit absolute Anforderungsbedingungen, aber selbst diese Elemente liefern keinen garantierten Erfolg. Außerdem benötigt es Zeit, bis der Vertragspartner gelernt hat, sein Team zu trainieren und eine richtige Infrastruktur aufzubauen. Eine Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit muss auf einen 2- bis 5-Jahresplan aufgebaut werden; der Vertragspartner wird es nicht schaffen, sich innerhalb weniger Monate „zur Ruhe zu setzen“. Die von MAX erstellten Rentabilitätsberechnungen simulieren Einnahmen aus Marktnischen/-besonderheiten, die üblicherweise noch nicht in der Praxis nachgewiesen werden konnten. Sie stellen daher Idealbedingungen dar, die in dieser Form zwar möglich sind, aber so wie abgebildet nie eintreten. Wie in jeder Unternehmung ist es selbstverständlich auch hier möglich, dass der Vertragspartner einen wirtschaftlichen Verlust erzielen kann. Das Coaching durch mc hat das Ziel, den Vertragspartner möglichst nah an die Werte der Rentabilitätsberechnungen heranbringen bzw. sie zu übertreffen. Der Vertragspartner sollte das Coaching daher intensiv abfordern.
g) Beteiligt sich der Vertragspartner direkt oder indirekt an einer GbR, OHG, GmbH, UG, Limited, EWIV oder an einer anderen Einzelfirma oder Organisation (folgend "Dritter" genannt) und werden dort Arbeiten im Zusammenhang mit Absatz a) durchgeführt, so gilt die zwischen MAX und dem Vertragspartner geschlossene Vereinbarung entsprechend auch für diesen Dritten. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass dies passiert.
4. Regelung für Spezialisten- und Coaching-Maßnahmen sowie sonstige Leistungen
a) Das Leistungspaket „Spezialist vor Ort“ beinhaltet, dass MAX einen Spezialisten zur Verfügung stellt, der den Vertragspartner vor Ort in den im Antragsformular aufgeführten Punkten unterstützt. Bei der Auswahl des Spezialisten legt MAX Wert auf die Umsetzung eines ganzheitlichen Lösungsansatzes bei dem Vertragspartner. Damit der Vertragspartner das Verhältnis zwischen Leistung und Gebühren zu jeder Zeit im Überblick hat, werden die geleisteten Stunden jeweils am Ende eines Tages abgerechnet und von dem Vertragspartner entrichtet. Es gilt die im Antragsformular aufgeführte Gebühr zzgl. MwSt. Interne Spezialistenstunden werden lediglich mit € 200,- zzgl. MwSt. pro Stunde abgerechnet.
b) Das Leistungspaket „Coaching-Paket Premium“ beinhaltet, dass sich der Vertragspartner mit allen Fragen direkt an MAX wenden kann. MAX ist darum bemüht, im Rahmen seiner Möglichkeiten schnellstmöglich zu reagieren. In dringenden Fällen hat der Vertragspartner seine Anfrage nicht nur telefonisch zu stellen, sondern auch unmittelbar auf Anrufbeantworter zu sprechen, eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht und eine SMS zu senden. Mit zeitgleicher Nutzung dieser fünf Kommunikationsformen ist die höchstmögliche Sicherheit gegeben, dass eine Nachricht MAX auch erreicht. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Bearbeitung und/oder Beantwortung aller an MAX herangetragenen Fragen. Das Coaching erfolgt mündlich per Audio- und/oder Videokonferenz und es besteht kein Anspruch auf schriftliche Protokolle, Berichte oder Gutachten. Im Falle einer stimmlichen Erkrankung darf das Coaching auch mittels anderer Formen durchführen. Wünscht der Vertragspartner zusätzlich Spezialistenstunden vor Ort, so ist dafür der volle reguläre Stundensatz zu entrichten. Das „Coaching-Paket Premium“ kann ab dem im Antragsformular aufgeführten Datum genutzt werden. Die Gebühr für den laufenden Monat ist in voller Höhe zu entrichten. Es gilt die im Antragsformular aufgeführte Gebühr zzgl. MwSt. Sie ist spätestens am 01. eines Monats für den laufenden Monat zu entrichten. Coaching ist keine Bringschuld, sondern eine Holschuld und muss vom Vertragspartner aktiv abgefordert werden. Der Monatsbeitrag für Coaching ist daher auch dann zu entrichten, wenn der Vertragspartner keine Coaching-Leistung in Anspruch genommen hat. Für die Nutzung des „Coaching-Pakets Premium“ im Rahmen des Leistungspakets „Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit“ (Punkt 3) sind keine Gebühren zu entrichten.
c) Die Maßnahme "Umsetzung Vereinsgründung nach §§ 21 ff. BGB" beinhaltet die Unterstützung bei der Gestaltung im Inland bis zur Gründungsversammlung sowie die Betreuung in der Zusammenwirkung mit Ämtern. Die Maßnahme "Umsetzung der EU-Verordnung 2137/85" beinhaltet die Unterstützung bei der Gestaltung im Inland und die Auswahl eines EU-Partners bis zur Gründungsversammlung. Präsentationen oder sonstige Darstellungen von MAX zu diesen Themen sind Beispielsdarstellungen und haben u.U. keine Relevanz für den Vertragspartner. Sie sollen nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit wird nicht übernommen. Der Vertragspartner versichert, dass er sich im Vorfeld eigenständig um die für ihn individuell relevanten Aspekte und Gesetze bei einem Steuerberater und Rechtsanwalt bzw. dem Finanzamt gekümmert hat. Die Namensgebung sowie die Gestaltungen erfolgen immer vorbehaltlich der Zustimmung durch IHK und Amtsgericht bzw. Vereinsregister und Finanzamt. Eventuell sind sie also im Nachhinein vom Vertragspartner entsprechend anzupassen. Die im Antragsformular aufgeführte Gebühr ist ein Festpreis, der die deutschen Notar- und Veröffentlichungskosten nicht beinhaltet. Die oben aufgeführten Maßnahmen werden von MAX nicht selbst durchgeführt, sondern an externe Spezialisten übertragen. Die Gebühr ist spätestens mit der Gründungsversammlung bar oder per Online-Überweisung an diese zu entrichten.
d) Die in Zusammenhang mit einer Antragstellung bzw. beantragten Maßnahme entstehenden Spesen bzw. Auslagen trägt der Vertragspartner. Dies bezieht sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten sowie Internet-, Telefon- und/oder Providerkosten im Rahmen einer Audio-/Videokonferenz. Bei Reisen per PKW, Bahn, Motorrad oder Fahrrad werden immer € 0,30 pro Km bzw. eine Pauschale gemäß offizieller MAX-Reisekostenregelung berechnet. MAX kann einen angemessenen Vorschuss auf Spesen und Auslagen verlangen. Für die Nutzung des „Coaching-Pakets Premium“ im Rahmen des Leistungspakets „Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit“ (Punkt 3) sind keine Spesen oder Auslagen zu entrichten, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
5. Regelung für die Honorar- und/oder Gebührenzahlung
a) Honorare, Gebühren oder Abschlagszahlungen werden von MAX immer per separater Honorarrechnung abgefordert. Eine erhaltene separate Honorarrechnung ist von dem Vertragspartner innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Wunsch von MAX bar oder per Überweisung zu begleichen. Jeweils am 23. eines Monats darf MAX eine Abschlagszahlung für den laufenden Monat von 60% des für diesen Monat zu erwartenden Honorars verlangen.
b) MAX darf die Zahlung eines Honorars oder Teile davon an Dritte abtreten. Der Vertragspartner leistet die Zahlung dann bis auf Widerruf an diese(n) Dritten.
c) MAX sind am 20. eines Monats die aktuellen Monatsumsätze und bis zum 05. eines Monats die erzielten Gesamtumsätze aus dem Vormonat per E-Mail mitzuteilen. Die Umsätze sind ausführlich und nachvollziehbar aufzuschlüsseln. Der Vertragspartner stellt MAX darüber hinaus zeitnah, spätestens nach drei Monaten, eine aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertung für den jeweiligen Monat zur Verfügung sowie spätestens im April eines Jahres den von einem Steuerberater bescheinigten Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr. Ist der Vertragspartner im Nebenerwerb tätig, so kann MAX im Einzelfall und auf Antrag auf eine betriebswirtschaftliche Auswertung und die Vorlage eines bescheinigten Jahresabschlusses verzichten.
6. Regelung für die Kündigung
a) Das Leistungspaket „Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit“ kann von dem Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten, frühestens zum Ablauf von fünf Jahren, gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Eine Kündigung ist schriftlich per Einschreiben zu erklären und kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden.
b) Wurde ein monatliches Mindesthonorar vereinbart, darf das Leistungspaket „Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden, sofern der Vertragspartner eine Tätigkeit im Rahmen des erhaltenen Leistungspakets dauerhaft aufgibt. Nimmt der Vertragspartner eine Tätigkeit im Rahmen dieses Leistungspakets wieder auf, so wird die Kündigung im Nachgang unwirksam und es besteht das ursprüngliche Vertragsverhältnis weiter fort. Hat der Vertragspartner nach ordnungsgemäßer Kündigung weiter Einnahmen aus dem zuvor genutzten Leistungspaket „Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit“, so sind die ursprünglich vereinbarten Honorare dafür für einen Zeitraum von drei Jahren weiter an MAX zu entrichten. Das Mindesthonorar entfällt in diesem Fall. Eine Kündigung ist schriftlich per Einschreiben zu erklären und kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden.
c) Da das Leistungspaket „Coaching-Paket Premium“ einen Prozess darstellt, hat diese Maßnahme eine Mindestlaufzeit von vierundzwanzig Monaten und kann mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von zumindest neun Monaten gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von zumindest neun Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Eine Kündigung ist schriftlich per Einschreiben zu erklären und kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden. Wird das „Coaching-Paket Premium“ im Rahmen des Leistungspakets „Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit“ (Punkt 3) genutzt, endet es mit Beendigung des Leistungspakets „Geschäftsidee im Rahmen einer Marktnische/-besonderheit“.
d) Die Leistungspakete "Umsetzung Vereinsgründung nach §§ 21 ff. BGB" und „Umsetzung der EU-Verordnung 2137/85“ können bis zur Durchführung einer Gründungsversammlung jederzeit gekündigt werden.
e) Das Leistungspaket „Spezialist vor Ort“ kann nach der ersten Spezialistenstunde zu jeder Zeit ohne Frist gekündigt werden.
7. Schlussbestimmungen
a) Zwischen den Vertragspartnern besteht ein Dienstvertrag. Die Haftung von MAX beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
b) Gegenstand des Dienstvertrags ist die vereinbarte, in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, im Antrag oder in diesen Geschäftsbedingungen näher beschriebene Maßnahme und nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, die Abdeckung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Rechts- und/oder Steuerberatung oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.
c) MAX ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen, sofern sie sicherstellt, dass der Vertragspartner daraus keine finanziellen Nachteile hat und sie sicherstellt, dass der Dritte seine Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unverändert und ohne zeitliche Unterbrechung weiter erfüllt. Der Vertragspartner stimmt schon jetzt einer solchen Übertragung zu.
d) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen, sofern er sicherstellt, dass MAX daraus keine finanziellen Nachteile hat und er sicherstellt, dass der Dritte seine Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unverändert und ohne zeitliche Unterbrechung weiter erfüllt. MAX stimmt schon jetzt einer solchen Übertragung zu.
e) Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von MAX.
f) Um einem Vertragspartner augenblicklich Hilfestellung geben zu können und um für ihn nationale und internationale Verbindungen und Kontakte herstellen und Synergieeffekte nutzen zu können, können die unternehmens- und personenbezogenen Daten eines Vertragspartners von MAX dauerhaft gespeichert werden. Dies gilt auch für betreute Mandanten eines Vertragspartners, worauf der Vertragspartner hinzuweisen hat. Externen wird kein Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Der Vertragspartner kann der Datenspeicherung jederzeit schriftlich widersprechen. MAX unterliegt der absoluten Schweigepflicht und darf lediglich die Einschätzungen des Vertragspartners über die Arbeit, Leistungen oder Angebote von MAX in Auszügen veröffentlichen. Dazu gehört auch die Namensnennung sowie Nennung der Punkte, die der Vertragspartner auch auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Anderweitige Veröffentlichungen sind MAX untersagt.
g) MAX und der Vertragspartner sind berechtigt, bereits festgelegte Termine aus wichtigem Grund abzusagen bzw. nicht wahrzunehmen - insbesondere bei Erkrankung oder bei Ereignissen höherer Gewalt. Die Vertragsparteien können daraus gegenseitig keine Ansprüche irgendwelcher Art ableiten. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, sobald organisatorisch machbar, einen Ersatztermin zu nennen.
h) Sollten einzelne Bestimmungen oder Regelungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Regelungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung oder Regelung soll durch eine Bestimmung oder Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Sollten sich Interpretationsmöglichkeiten oder Widersprüche zwischen diesen AGB und anderen Veröffentlichungen oder Aussagen von MAX ergeben, so sind ausschließlich die AGB gültig.
Stand: Mai 2016